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   BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 50/90   

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BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 50/90 (https://dejure.org/1992,11607)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1992 - AnwZ (B) 50/90 (https://dejure.org/1992,11607)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 50/90 (https://dejure.org/1992,11607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls - Maßgebliche Kriterien für die gerichtliche Überprüfung des Widerrufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84

    Nachforderung von Vorsorgeunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage

    Auszug aus BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 50/90
    Insoweit hat die Neuregelung des Tatbestandes des Vermögensverfalls, der früher in § 15 Nr. 1 BRAO a.F. geregelt war, die Rechtslage nicht geändert (zu § 15 Nr. 1 BRAO a.F. vgl. BGHZ 275, 356, 357; 94, 149, 150) [BGH 03.04.1985 - IVb ZR 19/84].
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 50/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ausnahmsweise eine tatsächliche Entwicklung nach Erlaß der Rücknahme Verfügung berücksichtigt werden, wenn sie den Schluß zuläßt, daß der Verfügungsgrund nachträglich weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 50/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ausnahmsweise eine tatsächliche Entwicklung nach Erlaß der Rücknahme Verfügung berücksichtigt werden, wenn sie den Schluß zuläßt, daß der Verfügungsgrund nachträglich weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Damit im Einklang steht, dass das Berufungsgericht in Anlehnung an die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu § 14 Abs. 1, § 6 Satz 3 der 1. AVO RBerG darauf abgestellt hat, eine Interessengefährdung sei nur dann zu verneinen, wenn sie so fern liege, dass sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden könne (Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178; Beschluss vom 29. März 1996 - BVerwG 1 B 54.96 - Buchholz 355 RBerG Nr. 49 ; in diesem Sinne auch BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 64/89 - juris und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 50/90 - juris zu § 15 Nr. 1 BRAO a.F. bzw. § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO).
  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 42/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Verletzung

    Insoweit hat die Neuregelung des Vermögensverfalls die Rechtslage nicht geändert (Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1990 - AnwZ (B) 50/90 m.N. zu § 15 Nr. 1 BRAO a.F.).

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (ständige Rechtsprechung zu § 15 Nr. 1 BRAO a.F.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 m.w.N. sowie vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89, zu § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO n.F. Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1990 - AnwZ (B) 50/90).

    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für die Neuregelung des Vermögensverfalls in § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO n.F. (Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1990 - AnwZ (B) 50/90).

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